Live-Ticker
Schule & Uni  Schule & Uni
menu Registrieren menu Mitglieder Login menu Profil menu Referate menu Facharbeiten menu Seminararbeiten menu Rund um die Schule menu Rund ums Studium menu Schulforen
 Statistik
Mitglieder369.559
Neue User27
Männer182.710
Frauen180.017
Online16
Referate12.458
SMS-User59.000
Forenbeiträge3.079.666
 Neue Mitglieder
  • Profilbild von Licchen

    Weiblich Licchen
    Alter: 15 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Datharina

    Weiblich Datharina
    Alter: 15 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Pascal25088

    Maennlich Pascal25088
    Alter: 18 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Pascal2508

    Maennlich Pascal2508
    Alter: 18 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Mara_Julie

    Weiblich Mara_Julie
    Alter: 27 Jahre
    Profil

  • Profilbild von XXxshadow19

    Maennlich XXxshadow19
    Alter: 17 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Cirneh

    Maennlich Cirneh
    Alter: 18 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Lola2ove

    Weiblich Lola2ove
    Alter: 15 Jahre
    Profil

  • Profilbild von gleichs

    Weiblich gleichs
    Alter: 44 Jahre
    Profil

  • Profilbild von yolo123

    Maennlich yolo123
    Alter: 17 Jahre
    Profil

     

Referat - Das Fasten im Islam


Dieses Referat wurde vom Mitglied Kati-MauzZ veröffenlicht. Pausenhof.de ist für die Inhalte der Veröffentlichungen der Mitglieder nicht verantwortlich.



Das Fasten
1. Fasten im Mondmonat Ramadan http://www.enfal.de/grund55.htm - kap1#kap1
2. Was aber bedeutet Fasten?
3. Die Pflicht zu fasten
4. Wer ist verpflichtet im Ramadan zu fasten?
5. Wie beginnt und endet Ramadan?
6. Die Hauptbestandteile des Fastens
7. Das Fasten wird in folgenden Fällen ungültig
8. Der Unglaube
9. Was tun, beim absichtlichen Fastenbrechen?
10. Die Tage, an denen das Fasten verboten ist



Fasten im Mondmonat Ramadan
Ramadan, der Monat des Fastens, ist der neunte Mondmonat des islamischen Kalenders und hat entweder neunundzwanzig oder dreissig Tage. Ibn Chusaima überliefert in seinem "Sahih", daß Salman Al Farisi berichtete: Der Gesandte Allahs hielt uns am letzten Tag des Mondmonats Schaban eine Ansprache vor, in der er sagte: O ihr Menschen! Ein bedeutender und gesegneter Mondmonat hat euch erreicht. Ein Mondmonat, in dem es eine Nacht gibt, die besser als tausend Monate ist. In ihm hat Allah das Fasten zur Pflicht und das nächtliche Verrichten der Gebete zu einer freiwilligen Tat gemacht. Wer sich ihm durch eine gute Eigenschaft nähert, ist wie jemand, der außerhalb dieses Monats ein Gebot verrichtet hat. Und wer in ihm ein Gebot erfüllt, ist wie jemand, der außerhalb dieses Monats siebzig Gebote verrichtet hat. Er ist der Mondmonat der Geduld; und der Lohn der Geduld ist das Paradies. Er ist gleichzeitig der Monat der Versöhnung. Wenn jemand von euch in ihm einem Fastenden das Fasten (nach Sonnenuntergang) bricht, ist es eine Vergebung für seine Sünden und eine Befreiung aus dem Feuer der Hölle. Und er erhält den selben Lohn des Fastenden, ohne das von seinem Lohn etwas weniger wird. Sie sprachen: O Allahs Gesandter! Nicht jeder von uns besitzt das, um einen Fastenden sein Fasten zu brechen. Der Gesandte Allahs erwiderte: 'Allah gewährt demjenigen diesen Lohn, der einem Fastenden durch eine Dattel, ein Schluck Wasser oder Milch, sein Fasten bricht. Er ist der Monat, dessen Beginn Barmherzigkeit, dessen Mitte Vergebung und dessen Ende Befreiung vom Feuer der Hölle ist. Wer einen Fastenden (nach Sonnenuntergang) zu trinken gibt, dem gewährt Allah einen Trank aus dem Wasserbecken (Haudh), nachdem er nie wieder durstig wird, und läßt ihn anschließend ins Paradies hineingehen.
Eine der Nächte des Ramadans ist Lailautul Qadr, der Nacht der Bestimmung, von der es im Quran heißt, daß sie besser als tausend Monate ist (Sure Al Qader, Vers 1-5; Sure Al Duchan, Vers 3). Das Verrichten einer guten Tat in dieser Nacht ist besser, als sie in tausend Nächten zu verrichten. Welche Nacht von Ramadan die Nacht der Bestimmung ist, ist unbekannt. Sie kann z.B. der erste, zweite, oder der siebenundzwanzigste Tag von Ramadan sein. Der Grund dafür, daß diese Nacht nicht bekannt ist, ist der, damit der Muslim in all den Nächten von Ramadan die Gelegenheit nutzt, um gute Werke zu verrichten.
In ihm wurde der Quran, in der Nacht der Bestimmung, in einem Male von der wohlverwahrten Tafel zu einem geehrten Ort im ersten Himmel herabgesandt. Wasila Ibn Al Asqa überliefert, daß der Prophet gesagt hat: Am sechsten Tag des Monats Ramadan kam die Thora, am dreizehnten Tag des Monats kam das Evangelium, am achtzehnten Tag wurde der Psalter niedergesandt, und am vierundzwanzigsten Tag wurde der Quran niedergesandt.
Al Buchari überliefert, daß der Gesandte Allahs gesagt hat, daß im Ramadan die Tore des Paradieses geöffnet, die Tore der Hölle geschlossen und die Teufel in Ketten gelegt werden. Der Fastende erhofft von Allah viel Belohnung, da der Lohn für das Fasten keine obere Grenze besitzt. So heißt es in den Aussprüchen des letzten Propheten Muhammad, daß jede gute Tat mindestens Zehnfach und höchsten Siebenhundertfach gewertet wird, außer das Fasten. Das Ausführen dieser guten Tat, wird mehr als Siebenhundertfach gewertet.
Was bedeutet Fasten?
Sprachlich gesehen meint das Fasten, die Enthaltsamkeit. Sich z.B. des Sprechens zu enthalten, bedeutet in der arabischen Sprache ebenfalls Fasten. In der Quransure Maria, Vers 22-26, lesen wir, daß Gabriel zu Maria, der Mutter Jesu, sagte, daß wenn sie einen Menschen begegnet, der sie vielleicht wegen des Kindes befragt, wie sie es ohne Ehemann und ohne daß sie mit irgendeinem eine geschlechtliche Beziehung gehabt hat, bekam, dann soll sie ihm antworten, daß sie dem Allerbarmer ein Fasten, d.h. Schweigen gelobt habe, und daß sie deswegen heute mit keinem Menschen sprechen wird. Im religiösen Sprachgebrauch bedeutet das Fasten, sich zu enthalten von Speise und Trank und von all dem, was ihnen gleichkommt bzw. ähnlich ist, und dies vom ersten Aufkommen der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang; wobei der Muslim seine Absicht, das vorgeschriebene Fasten zu erfüllen, jede Nacht nach Sonnenuntergang und vor dem ersten Aufkommen der Morgendämmerung, formulieren muß.
Die Pflicht zu fasten...
Im Quran, Sure Al Baqara, Vers 185, heißt es sinngemäß: Der Monat Ramadan, ist der Mondmonat in dem der Quran herabgesandt wurde als eine Rechtleitung für die Menschen und als deutliches Zeichen der Leitung und der Unterscheidung. Wer nun von euch in dem Monat anwesend (d.h. volljährig und geistig gesund) ist, der muß in ihm fasten.
Wie gesagt ist die Zeit des Pflichtfastens der Monat Ramadan. Es ist sowohl im Quran, als auch in den Aussprüchen des Propheten verankert. In der Quransure Al Baqara, Vers 183 heißt es sinngemäß: O ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch zu fasten, wie es denen vorgeschrieben worden ist, die vor euch lebten, auf daß ihr gottesfürchtig werdet.
Die hohe Bedeutung des Pflichtfastens wird in einem von Al Tirmisi überlieferten Prophetenwort ausgedrückt: Seid gottesfürchtig, verrichtet die fünf täglichen Gebete, fastet den Mondmonat Ramadan, entrichtet die Pflichtabgabe, gehorcht denen, die Befehlsgewalt unter euch haben, so werdet ihr in das Paradies eures Herrn hineingehen.
Wer ist verpflichtet, im Ramadan zu fasten?
Verpflichtet zum Fasten ist jeder volljährige, geistig gesunde Muslim, der körperlich dazu imstande ist. Frauen dürfen während ihrer Regelblutung oder Blutungen nach der Entbindung (Wochenbett) nicht fasten und müssen die versäumten Fastentage später nachholen. Kranke, die das Fasten als überaus schwierig empfinden, alte Leute, die das Fasten nicht halten können, sind vom Fasten befreit. Ebenso vom Fasten ausgenommen sind schwangere und stillende Frauen, denen das Fasten schwer fällt oder sie sich um die Gesundheit ihres Kindes fürchten. Sie holen die versäumten Fastentage später nach, wenn kein Anlaß mehr für ihre Befürchtung besteht.
Reisende, die eine Strecke von 84 KM zurücklegen, und unter der Bedingung, daß sie es zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, sind ebenfalls vom Fasten befreit. Dies ist nur der Fall, wenn die Reise nicht aus einem sündhaften Grund erfolgte. Nach schafiitischer Schule darf man am Ausreisetag nur dann sein Fasten brechen, wenn man die Gebäuden der Stadt vor Beginn der Morgendämmerung verlassen hat. Ferner darf man am Zielort das Fasten brechen, wenn man dort höchstens drei Tage verweilen will. Wer am Zielort vier Tage oder länger bleiben will, darf das Fasten nach schafiitischer Schule nicht brechen. Er kann jedoch das Fasten am Ein- und Ausreisetag brechen, wenn er die Gebäuden der Stadt vor Beginn der Morgendämmerung verläßt.
Eine Person will z.B. im Ramadan nach Hannover reisen. Sie will am Montag abfahren, den Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag in Hannover verbringen und am Samstag zurückfahren. Diese Person darf das Fasten in Hannover nicht brechen, da sie vier Tage dort bleiben will. An dem Ein- und Ausreisetag jedoch kann sie das Fasten brechen, wenn sie die Gebäuden der Stadt vor Beginn der Morgendämmerung verläßt. Ein anderes Beispiel: Wenn eine Person am Montag nach Hannover losfahren, den Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dort verbringen und am Freitag zurückfahren will. Diese Person darf in Hannover das Fasten brechen. Sie darf auch am Ausreisetag ihr Fasten brechen, wenn sie die Gebäuden der Stadt vor Beginn der Morgendämmerung verlassen hat. Das Fasten am Einreisetag kann sie ebenfalls brechen. Das Brechen des Fastens während der Reise ist keine Pflicht, sondern wird demjenigen empfohlen, dessen Reise erschwerlich ist.
Wie beginnt und endet Ramadan?
Das islamische Jahr ist ein reines Mondjahr und ist die Grundlage für die Ansetzung des islamischen Fastenmonats. Es zählt zwölf Monate von neunundzwanzig oder dreißig Tagen und ist ca. elf Tage kürzer als das Sonnenjahr. Dies führt dazu, daß der Mondmonat Ramadan im europäischen Kalender jedes Jahr elf Tage früher als im Vorjahr beginnt. Die genauen Anfänge der Mondmonate hängen mit dem Anfang der ersten Sichel des neuen Mondes zu Beginn des betreffenden islamischen Mondmonats zusammen. Nach islamischer Lehre sollen die Monatsanfänge durch Beobachtungen und nicht anhand von Berechnungen festgesetzt werden.
Dementsprechend heißt es in einem Ausspruch des Propheten: Beginnt das Fasten des Monats Ramadan nach Erscheinen des Neumondes von Ramadan und brecht es ab nach Erscheinen des Neumondes von Schauwal. Wenn der Himmel in der Nacht des 30 Tages von Schaban bedeckt ist, vollendet den Monat Schaban zu 30 Tagen.
Bemerkung: Wer das Erscheinen des Neumondes von Ramadan gesehen hat, ist verpflichtet, zu fasten. Wer ihn nicht gesehen hat, dies jedoch von mindestens einem glaubwürdigen Muslim erfuhr, ist ebenfalls verpflichtet, zu fasten. Was die islamischen Kalender betrifft, so dürfen sie nicht als verbindliche Daten für die Monatsanfänge genommen werden.
Die Hauptbestandteile des Fastens
Das Fasten besitzt zwei Hauptbestandteile: die Absicht und die Enthaltsamkeit von Dingen, die das Fasten brechen.
1-Die Absicht: Die Absicht muß nach schafiitischer Schule in jeder Nacht des Monats nach Sonnenuntergang und vor Anbrechen der Morgendämmerung formuliert werden. Sie muß im Herzen gefaßt werden, d.h. das Aussprechen der Absicht im Munde ist keine Voraussetzung. Wenn man z.B. im Herzen sagt: "Ich beabsichtige, morgen das vorgeschriebene Fasten von dem Mondmonat Ramadan dieses Jahres zu halten, aus Glaube und Hoffnung auf den Lohn von Allah", ohne dies mit dem Munde auszusprechen, dann ist dies ausreichend für das Fasten. Der Grund des Fastens muß genannt werden. Es reicht nicht aus, wenn man z.B. im Herzen sagt: "Ich beabsichtige morgen zu fasten", da man den Grund nicht angegeben hat.
Anders als bei Al Imam Al Schafii kann man nach hanafitischer Schule die Absicht nach Sonnenuntergang und vor Beginn des Mittagsgebetes formulieren. Man hat hier also eine längere Zeitspanne. Nach malikitischer Schule reicht es in der ersten Nacht von Ramadan einmal die Absicht für die kommenden 30 Tagen von Ramadan zu fassen. Man kann die Absicht zum Fasten auch fassen, wenn man noch nicht am Abend gegessen hat oder, wenn man sich im Zustand der religiösen Hadath befindet.
2-Der zweite Hauptbestandteil ist die Enthaltsamkeit von Dingen, die ein Volumen besitzen, die durch eine natürliche Körperöffnung in den Kopf und Bauch gelangen könnten. Ausgenommen ist der eigene reine, saubere Speichel im Mund. Wenn dieser jedoch mit etwas Unreinem vermischt ist, wird das Fasten gebrochen. Bringt jemand den aus dem Mund ausgetretenen Speichel wieder in den Mund zurück und verschluckt es, wird das Fasten gebrochen. Ebenso, wenn man einen Faden im Mund mit Speichel durchnäßt und ihn dann nochmals, feucht in den Mund steckt, und den Speichel im Mund - der ja mit dem Speichel auf dem Faden vermischt hat- verschluckt, dann wird das Fasten gebrochen.
Das Fasten wird in folgenden Fällen ungültig
• Das Fasten wird durch absichtlichen Essen oder Trinken, gleich ob Nützlich oder Schädliches (z.B. Sand), am hellen Tage ungültig, auch wenn es sehr wenig ist, wie z.B. ein Sesamkorn, oder ein Tropfen Wasser. Das Fasten wird nicht durch erzwungenes Essen oder Trinken gebrochen. Essen oder Trinken aus Vergeßlichkeit beeinträchtigt nicht das Fasten. Dem entspricht das Wort des Propheten: Wer aus Vergeßlichkeit während des Fastenmonat, ißt oder trinkt, soll sein Fasten nicht unterbrechen, denn Allah gab ihm zu essen und zu trinken.
• Das Fasten wird bei absichtlichem Rauchen am hellen Tage ungültig; Das Einatmen von Gerüche, wie z.B. Weihrauch, beeinträchtigt nicht das Fasten.
• Das Fasten wird beim absichtlichen Erbrechen am hellen Tage ungültig: Unbeabsichtigtes Erbrechen beeinträchtigt nicht das Fasten, es sei denn, der Fastende verschluckt absichtlich etwas von dem Erbrochenem. Wenn er jedoch absichtlich erbrochen hat, dann muß er den Tag später nachholen, auch wenn er nichts von dem Gebrochenem verschluckt;
• Das Fasten wird beim Einträufeln von Flüssigkeit ins Ohr oder in die Nase am hellen Tage ungültig, unter der Bedingung, daß die Tropfen zur inneren Höhlung gelangen. Auch dürfen keine Medikamente am Tage eingenommen werden, noch andere Mittel, die durch eine natürliche Körperöffnung eingeführt werden. Injektionen, gleich ob sie in den Muskel hinein (intramuskulär) oder in einer Vene hinein (intravenös) verabreicht werden, brechen das Fasten nicht. Blutabnahme, willkürliches Bluten, wie z.B. durch dem Ziehen eines Zahnes beeinträchtigt nicht das Fasten. Dem Fast...


Das komplette Referat erhältst Du nach Eingabe Deiner E-Mail als kostenlosen Download.







Durch Aktivierung des Bestätigungslinks in unserer Service-Mail stimmen Sie zu, dass unsere Sponsoren Ihnen in unregelmäßigen Abständen Werbung per E-Mail zusenden dürfen. Dieser können Sie jederzeit widersprechen. Dank unserer Sponsoren können wir Ihnen diesen Service kostenlos anbieten.

Oder anmelden bzw. kostenlos registrieren.


Folgende Firmen sind Sponsoren (Details):


Gratis registrieren um alles zu sehen

Wenn du das komplette Referat Das Fasten im Islam als formatiertes PDF sowie tausende andere Arbeiten sehen willst, registriere dir jetzt deinen persönlichen Pausenhof Account.

register