Referat - Grundlagen des Wirtschaftens
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Grundlagen des Wirtschaftens
Was sind Bedürfnisse?
Die menschlichen Bedürfnisse bilden die Grundlage des Wirtschaftens. Sie sind Mangelerscheinungen die das Bestreben auslösen, den Mangel zu beseitigen.
Bedürfnisse sind unbegrenzt; sie sind abhängig von der Umwelt und der Gesellschaft, der Kulturstufe und dem Lebensstandard sowie der technischen Entwicklung. Bedürfnisse wandeln sich demzufolge im laufe der Zeit.
Unterscheiden Sie Bedarf und Nachfrage!
Wenn Bedürfnisse mit Kaufkraft befriedigt werden können, spricht man von Bedarf.
Wird Bedarf am Markt wirksam, liegt Nachfrage vor.
Unterscheiden Sie Existenz-, Kultur- und Luxusbedürfnisse!
Existenzbedürfnisse gehören zu den elementaren Lebensbedürfnissen; sie müssen auf jeden Fall befriedigt werden. Beispiele sind Kleidung, Nahrung, Wohnung.
Kulturbedürfnisse entspringen dem geistigen Wesen des Menschen; ihre Befriedigung ist nicht lebensnotwendig, aber oft unentbehrlich. Beispiele sind Schulbildung , Unterhaltung, Kunstgenuß
Luxusbedürfnisse entwickeln sich oft aus gesellschaftlichen Zwängen und Geltungsdrang. Beispiele sind Schmuck, Segeljacht, Swimmingpool.
Erklären Sie Individual- und Sozialbedürfnisse!
Individualbedürfnisse werden vom einzelnen (Individuum) empfunden und letztlich von ihm persönlich befriedigt. Beispiel: Nahrung.
Sozialbedürfnisse (Kollektivbedürfnisse) werden ebenfalls vom einzelnen empfunden, können aber nur von der Gesellschaft befriedigt werden. Beispiele: Krankenversorgung, Umweltschutz
Was sind wirtschaftliche und freie Güter?
Güter dienen Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.
Wirtschaftliche Güter (z. B. Lebensmittel, Maschinen)
sind nur in begrenzter Menge vorhanden (sind knapp),
haben einen Preis,
sind Gegenstand wirtschaftlicher Überlegungen.
Freie Güter (z. B. Luft, Sonnenlicht, Meerwasser)
sind nahezu unbegrenzt vorhanden,
kosten nichts,
sind nicht Gegenstand wirtschaftlicher Überlegungen.
Wie kann man die wirtschaftlicher Güter einteilen?
Die Einteilung kann folgendermaßen vorgenommen werden:
Konsumgüter, diese dienen der unmittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse
Dabei unterscheidet man:
Verbrauchsgüter (z. B. Nahrungs- und Genußmittel),
dauerhafte Gebrauchsgüter (z. B. Kleidung, Haushaltsgeräte);
Produktionsgüter, diese dienen der Herstellung anderer Güter
Man unterscheidet:
Verbrauchsgüter (z. B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe)
Gebrauchsgüter (Maschinen, Werkzeuge u. ä.);
Dienstleistungen, sie werden unterschieden nach:
persönlicher Art (z. B. Krankenpflege, Unterricht, Rechtsberatung)
sachlicher Art (z. B. Kreditgewährung, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen);
Rechte, z. B. Patente, Lizenzen, Lohnforderungen.
Unterscheiden Sie Substitutions- und Komplementärgüter!
Können Güter durch andere Güter ersetzt (substituiert) werden, ohne daß die Bedürfsnisbefriedigung wesentlich eingeschränkt wird, spricht man von Substitutionsgütern (Butter-Magarine; Blech - Kunststoff; Automarke A - Automarke B).
Können Güter nur gemeinsam mit anderen Gütern genutzt werden, spricht man von Komplementärgütern; die Nachfrage nach einem bestimmten Gut beeinflußt direkt die Nachfrage nach dem Komplementärgut (Auto-Benzin; Videorecorder-Videocasetten).
Unterscheiden Sie materielle und immaterielle Güter!
Materielle Güter (Sachgüter) sind körperliche Gegenstände, wie Konsum- und Produktionsgüter.
Immaterielle Güter sind nichtkörperliche (stofflose) Dinge, wie Dienstleistungen und Rechte (z. B. Lizenzen, Patente, Mieten).
Erläutern Sie das ökonomische Prinzip!
Bei jedem wirtschaftlichen Handeln - bedingt durch die Knappheit der Güter - muß daß ökonomische Prinzip (wirtschaftliches Prinzip, Rationalprinzip) beachtet werden.
Es gibt drei Formulierungen dieses Prinzips:
Mit einem bestimmten Aufwand am Mitteln soll ein möglichst großer Erfolg erzielt werden (Maximumprinzip)
ein bestimmten Erfolg soll mit möglichst geringen Mitteln erreicht werden (Minimumprinzip, Sparprinzip),
das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag soll möglichst günstig sein (Extremumprinzip).
Alle Wirtschaftsubjekte (Unternehmen, öffentliche und private Haushalte) sollten nach diesem Prinzip handeln.
Erläutern Sie den einfachen Wirtschaftskreislauf!
Zwischen den einzelnen Wirtschafteinheiten kommt es zu einer Vielzahl von wirtschaftlichen Transaktionen (z. B. Käufe und Verkäufe von Gütern). Nahezu jeder dieser Transaktionen setzt sich aus einer Güterbewegung und einer entgegen-gesetzten Geldbewegung zusammen. Gleichgerichtete Geld- und Güterbewegungen zwischen zusammengefaßten gleichartigen Wirtschaftseinheiten bezeichnet man als Geld- und Güterströme (monetäre und reale Ströme).
Produktionsfaktoren
Private Faktoreinkommen Unter-
Haushalte Kosumgüter nehmungen
Konsumausgaben
Was ist ein Markt?
Jedes Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nennt man Markt, gleichgültig an welchem Ort, zu welcher Zeit und unter welchen Umständen das geschieht.
Wie bildet sich der Marktpreis?
Auf dem Markt werden Güter gegen Geld ausgetauscht. Das Austauschverhältnis ist der Marktpreis als Ergebnis des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Ist die Nachfrage nach einem bestimmten Gut größer als das Angebot von diesem Gut, steigt der Marktpreis; ist das Angbot größer als die Nachfrage, sinkt der Preis.
Welche Marktarten gibt es?
Es gibt folgende Marktarten:
Faktormärkte (Märkte für die Produktionsfaktoren),
Arbeitsmarkt,
Kapitalmarkt (Geld- und Realakpital),
Immobilienmarkt;
Gütermärkte,
Konsumgütermarkt,
Investitionsgütermarkt.
Produktionsfaktoren
Was sind Produktionsfaktoren?
Produktionsfaktoren sind elementare Güter, die bei der Güterproduktion eingesetzt werden und einen Mehrwert schaffen.
Unterscheiden Sie die gesamtwirtschaftlichen Produktionsfaktoren!
Gesamtwirtschaftliche (volkswirtschaftliche) Produktionsfaktoren sind:
Boden, er dient als
Standort für Betriebe, Wohn- und Verkehrsfläche,
Rohstoff- und Energielieferant,
Anbaufläche für die Land- und Forstwirtschaft;
Arbeit,
körperliche und geistige Arbeit,
ausführende und leitende (dispositive) Arbeit;
Kapital
Realkapital, es umfaßt alle produzierten Produktionsmittel,
Geldkapital, es sind finanzielle Mittel für Investitionen.
Unterscheiden Sie ursprüngliche und abgeleitete Produktionsfaktoren!
Ursprüngliche (orginäre) Produktionsfaktoren sind Boden und Arbeit; sie sind ursprünglich vorhandene, naturgegebene Faktoren, die nicht aus anderen Faktoren abgeleitet sind
Der abgeleitete (derivative) Produktionsfaktor Kapital entsteht durch das Zusammenwirken der ursprünglichen Produktionsfaktoren.
Nennen Sie Bestimmungsgründe für Qualität und Ergiebigkeit der Arbeit!
Qualität und Ergiebigkeit des Faktors Arbeit sind abhängig von
der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur der Bevölkerung,
dem Bildungs- und Ausbildungsstand der Bevölkerung,
dem Arbeitswillen,
der technischen Entwicklung und Ausstattung,
den klimatischen Gegebenheiten.
Beschreiben Sie den Kapitalbildungsprozess!
Die Kapitalbildung in einer Volkswirtschaft erfolgt durch
Konsumverzicht, d. h. Sparen,
Kreditvergabe an Unternehmen,
betriebliche Investitionen, d. h. Umwandlung von Geldkapital in Sachkapital.
Unterscheiden Sie die einzelwirtschaftlichen Produktionsfaktoren!
Einzelwirtschaftliche (betriebliche) Produktionsfaktoren sind:
die Elementarfaktoren
ausführende Arbeit,
Betriebsmittel,
Werkstoffe;
der dispositive Faktor
Unternehmensleitung.
Was ist ausführende Arbeit?
Ausführende Arbeit ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers nach vorgegebenen Anweisungen.
Was sind Betriebsmittel?
Unter dem Begriff Betriebsmittel werden zusammengefaßt:
Werkzeuge: sie dienen der Unterstützung der menschlichen Arbeitskraft;
Maschinen: sie können die menschliche Arbeitskraft unterstützen, aber auch teilweise oder ganz ersetzen (z. B. halb- oder vollautomatische Maschinen);
Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Gebäude.
Was sind Werkstoffe?
Unter Werkstoffen versteht man alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die als Ausgangs- und Grundstoffe für die Erstellung neuer Produkte dienen.
Unterscheiden Sie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe!
Rohstoffe sind Hauptbestandteile der Fertigerzeugnisse, z. B. Holz oder Kunststoff bei der Möbelproduktion.
Hilfsstoffe sind Nebenbestandteile der Feritgerzeugnisse. Eine Erfassung pro Stück ist nicht erforderlich, da sie wert- und mengenmäßig unbedeutend sind, z. B. Leim in der Möbelproduktion.
Betriebsstoffe gehen nicht in das Produkt ein, sie werden bei der Produktion verbraucht, z. B. Energie.
Welche Aufgabe hat der dispositive Faktor?
Hauptaufgabe des dispositven Faktors ist die Kombination der Elementarfaktoren nach dem ökonomischen Prinzip.
Im einzelnen zählen dazu:
Festlegung der Betriebspolitik als oberstes Ziel;
Treffen von Entscheidungen;
Planung von Beschaffung, Produktion, Absatz, Investition und Finanzierung;
Aufbau und Organisation des Betriebes;
Kontrolle des betrieblichen Geschehens.
Was ist Substitution der Produktionsfaktoren?
Können Produktionsfaktoren durch andere Produktionsfaktoren ersetzt werden, spricht man von Substitution. Bei der betrieblichen Leistungserstellung werden ständig Produktionsfaktoren durch preisgünstigere Faktoren ersetzt (Beispiele: Arbeiter-Maschine, Wachpersonal-Alarmsystem).
Was ist Produktivität?
Unter Produktivität versteht man das Verhältnis von Leistung (Umsatz, Absatz) zu Faktoreinsatz (Zahl der Mitarbeiter, geleistete Arbeitsstunden, eingesetztes Kapital, m2 Geschäftsfläche). Die Produktivität der Produktionsfaktoren wird unterschieden in Arbeits- und Kapitalproduktivität.
Rechtsnormen des Wirtschaftsleben
Was versteht man unter der Rechtsordnung eines Staates?
Die Rechtsordnung eines Staates umfaßt alle in dem Staat geltenden Rechtsnormen, z. B. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsakte, Entscheidungen der obersten Gerichte. Sie schafft die notwendige Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben in der menschlichen Gesellschaft.
Unterscheiden Sie Gesetz, Verordnung, Satzung und Gewohnheitsrecht!
Gesetze sind Rechtsvorschriften, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren durch ein Parlament erlassen werden (sie dürfen den Regelungen des Grundgesetzes nicht entgegenstehen).
Verordnung (Rechtsverordnung) ist eine von Regierungs- oder Verwaltungsorganen erlassene Vorschrift (Voraussetzung ist eine durch Gesetz geregelte Ermächtigung), d. h. sie kommt im Gegensatz zum Gesetz nicht durch ein förmliches Gesetzgebungsverfahren zustande.
Satzung (Statut) ist
im öffentlichen Recht eine Zusammenfassung der von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Autonomie erlassenen Rechtsvorschriften (z. B. Satzung einer Universität),
im privaten Recht der Gesellschaftsvertrag in Vereinen und Kapitalgesellschaften.
Gewohnheitsrecht umfaßt alle ungeschriebenen Regeln, die sich nach langer praktischer Übung als “Recht” herausgestellt haben.
Was ist öffentliches Recht?
Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zum Staat und den Körperschaften des öffentlichen Rechts (Über-/Untergeordnetenverhältnis) und die Beziehungen dieser Institutionen zueinander.
Beispiele sind:
Verfassungsrecht (Grundgesetz),
Verwaltungsrecht (Verwaltungsgesetze),
Strafrecht (Strafgesetzbuch),
Steuerrecht (Steuergesetze),
Straf- und Zivilprozeßordnung,
Teile des Arbeitsrechts (z. B. Arbeitsgerichtgesetz, Arbeitsförderungsgesetz).
Was ist privates Recht?
Das private Recht regelt die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Bürger zueinander nach dem Prinzip der Gleichordnung.
Beispiele sind:
Bürgerliches Recht (Bürgerliches Gesetzbuch),
Handelsrecht (Handelsgesetzbuch),
Gesellschaftsrecht (z. B. Aktiengesetz),
Wechsel- und Scheckrecht,
Teile des Arbeitsrechts (z. B. Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitordnung).
Rechtssubjekte
Unterscheiden Sie natürliche und juristische Personen!
Natürliche Personen sind alle Menschen.
Juristische Personen sind Personenvereinigungen (Körperschaften, Vereine) oder Vermögensmassen (Anstalten, Stiftungen) mit eigener Rechtspersönlichkeit
Man unterscheidet:
juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine;
juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Sparkasse), Anstalten des öffentlichen Rechts (Schule, Krankenhaus).
Was bedeutet Rechtsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Juristische Personen erwerben die Rechtsfähigkeit (und Geschäftsfähigkeit) durch die Eintragung in ein Register bzw. durch gesetzliche Regelungen (z. B. erhalten AG und GmbH die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister.
Was ist Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben bzw. entgegenzunehmen.
Wer ist geschäftsfähig?
Voll geschäftfähig sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).
Wer ist beschränkt geschäftfähig?
Beschränkt geschäftfähig sind:
Minderjährige (Personen vom vollendeten 7. bis zum 18. Lebensjahr);
wegen Geistesschwäche, Verschwendung oder Trunksucht Entmündigte;
Personen, die unter vorläufige Vormundschaft gestellt sind.
Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftfähiger bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bis zur möglichen nachträglichen Zu-stimmung (Genehmigung) ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam.
Welche Rechtsgeschäfte darf ein beschränkt Geschäftfähiger abschließen?
Ein beschränkt Geschäftfähiger darf ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Rechtsgeschäfte abschließen,
die ihm einen rechtlichen Vorteil bringen (Annahme einer Schenkung),
die er mit seinem Taschengeld bestreitet,
die er im Rahmen eines vom gesetzlichen Vertreter erlaubten Arbeitsverhältnisses abschließt (z. B. Kündigung des Ausbildungsvertrages; der Abschluß des Ausbildungsvertrages selbst bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters),
die ein Geschäftbetrieb mit sich bringt, zu dessen selbständigem Betrieb der Minderjährige ermächtigt ist.
Wer ist geschäftsunfähig?
Geschäftsunfähig sind
Kinder (Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres),
dauernd Geisteskranke,
wegen Geisteskrankheit Entmündigte.
Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
Rechtsobjekte
Unterscheiden Sie Sachen und Rechte!
Sachen sind körperliche Gegenstände (materielle Güter), z. B. Waren, Gebäude, Grundstücke.
Rechte sind nichtkörperliche Dinge (immaterielle Güter), z. B. Mieten, Lohnforderungen, Patente, Lizenzen, Rechtsberatung.
Unterscheiden Sie bewegliche und unbewegliche Sachen!
Bewegliche Sachen (Mobilien) sind alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.
Unbewegliche Sachen (Immobilien) sind Grundstücke und mit diesen fest verbundene Gegenstände wie Gebäude.
Unterscheiden Sie vertretbare und nicht vertretbare Sachen!
Vertretbare Sachen (Gattungsware) sind bewegliche Sachen, die nach zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden können, z. B. Geld, Waren.
Nicht vertretbare Sachen (Speziesware) gibt es nur einmal (z. B. die “Mona Lisa” von Leonardo da Vinci).
Was ist Eigentum?
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, beliebig mit der Sache verfahren.
Was ist Besitz?
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Eigentümer und Besitzer einer Sache können
ein und die selbe Person sein (z. B. Wohnen im eigenen Haus),
verschiedene Personen sein (z. B. Wohnen in einer Mietwohnung).
Wie wird Eigentum übertragen?
Eigentum an beweglichen Sachen wird übertragen durch
Einigung beider Parteien, daß das Eigentum übergeht;
Übergabe der Sache an den Erwerber.
Eigentum an unbeweglichen Sachen wird übertragen durch
Einigung beider Parteien vor dem Notar, daß das Eigentum übergehen soll (Auflassung);
Eintragung ins Grundbuch.
Rechtsgeschäfte
Was sind Rechtsgeschäfte?
Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen, die ein Rechtsverhältnis begründen (z. B. Kauf) oder aufheben (z. B. Kündigung).
Willenserklärungen können mündlich, schriftlich und durch bloßes Handeln (z. B. Kopfnicken) abgegeben werden.
Welche Rechtsgeschäfte werden unterschieden?
Die Rechtsgeschäfte werden unterteilt in
einseitige Rechtsgeschäfte (nur eine Willenserklärung ist erforderlich),
nicht empfangsbedürftig, d. h. die Willenserklärung wird bereits mit ihrer Abgabe rechtswirksam (z. B. Testament);
empfangsbedürftig, d. h. der Betroffene muß darüber in Kenntnis gesetzt werden (z. B. Kündigung, Mahnung).
mehrseitige Rechtsgeschäfte bzw. Verträge (mindestens zwei Willenserklärungen sind erforderlich),
schuldrechtlich (Kauf, Miete),
sachenrechtlich (Eigentumsübertragung),
familienrechtlich (Ehe),
erbrechtlich (Erbvertrag).
Unterscheiden Sie einseitig und zweiseitig verpfichtete Rechtsgeschäfte!
Beim einseitig verpflichteten Vertrag werden nur einem Vertragspartner Pflichten auferlegt, z. B. Bürgschaft, Schenkung (unentgeltliche Übereignung einer Sache)
Beim mehrseitigen verpflichteten Vertrag haben beide Vertragspartner Pflichten, z. B. Kauf, Miete.Unterscheiden Sie Nichtigkeit und Anfechtbarkeit!
Abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind nicht immer gültig; sie können sein
nichtig, d.h., sie sind von vornherein ungültig;
anfechtbar, d. h., sie haben so lange Gültigkeit, bis sie angefochten werden. Mit der Anfechtung werden die Rechtsgeschäfte nichtig.
Welche Rechtsgeschäfte sind nichtig?
Nichtig (von vornherein ungültig) sind:
Geschäfte von geschäftunfähigen Personen;
Geschäfte von beschränkt unfähigen Personen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters;
Willenserklärungen, die im Zustand der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben werden;
Willenserklärungen, die nur zum Schein abgegeben werden (Scheingeschäfte);
Willenserklärungen, die offensichtlich nicht erst gemeint sind (Scherzgeschäfte);
Geschäfte, die gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z. B. Gesetze gegen das Strafgesetz);
Geschäfte, die gegen gesetzliche Formvorschriften verstoßen (z. B. nicht notariell beurkundeter Grundstückskauf);
Geschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen (z. B. Wucher).
Welche Geschäfte sind anfechtbar?
Anfechtbar (gültig bis zur Anfechtung) sind:
Irrtum (unbewußtes Abweichen von Wille und Erklärung),
Irrtum in der Erklärung (z. B. Versprechen, Verschreiben),
Irrtum in der Übermittlung (z. B. Fehler durch Post oder Boten),
arglistige Täuschung (z. B. Fehler einer Ware wird bewußt verschwiegen);
widerrechtliche Drohung (z. B. wird die Unterschrift mit Gewalt erzwungen) oder Nötigung.
Was ist ein Vertrag?
Der Vertrag ist der Abschluß eines Rechtsgeschäftes. Er kommt zustande, indem sich der Wille von zwei oder mehreren Personen zu einem Willen, dem Vertragswillen vereinigt.
Was besagt der Grundsatz der Vertragsfreiheit?
Vertragsfreiheit bedeutet, daß die Vertragspartner ihre Verträge grundsätzlich nach ihrem Willen gestalten können.
Die Vertragsfreiheit beinhaltet:
Abschlußfreiheit, d. h., jeder kann frei entscheiden, ob, wann und mit wem er einen Vertrag abschließt;
Inhaltsfreiheit, d. h., der Vertragsinhalt kann frei vereinbart werden.
Dieser Grundsatz erfährt jedoch erhebliche Einschränkungen durch Gesetze, wie z. B. BGB, Mieterschutzgesetz, Jugendschutzgesetz und Arbeitsschutzgesetze
Welche Bedeutung hat das AGB-Gesetz?
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) schütz den wirtschaftlich Schwächeren (insbesondere den Verbraucher) vor Übervorteilung durch bestimmte Vorschriften in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäufer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
sind vorformulierte und vereinheitlichte Vertragbedinungen,
werden von einer Vertragspartei (Verkäufer) dem Vertragspartner (Käufer) bei Vertragsabschluß einseitig auferlegt,
gelten für einen Wirtschaftszweig (z. B. Kraftfahrzeughandel),
werden i. d. R. von den einzelnen Wirtschaftsverbänden entwickelt.
Grundsätzlich sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen (Generalklausel).
Kaufvertrag
Was ist ein Kaufvertrag?
Bei jedem Kauf eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist normalerweise formlos, eine ausnehme bildet der Grundstückskauf, der notariell beurkundet werden muß.
Zustandekommen des Kaufvertrags
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei (oder mehrere) übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die zeitlich erste Willenserklärung heißt Antrag und die zweite Annahme.
Man unterscheidet zwei Fälle:
Die erste Willenserklärung (Antrag bzw. Angebot) geht vom Verkäufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellung);
sie erste Willenserklärung (Antrag bzw. Bestellung ohne vorausgegangenes Angebot) geht vom Käufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellungsannahme).
Der gültig zustande gekommene Kaufvertrag beinhaltet das Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft.
Welchen Inhalt hat das Verpflichtungsgeschäft?
Beim Abschluß eines Kaufvertrages werden beide Parteien Pflichten auferlegt (Verpflichtungsgeschäft), die erfüllt werden müssen (Erfüllungsgeschäft).
Der Verkäufer ist verpflichtet,
dem Käufer den Kaufgegenstand ordnungsgemäß (zur rechten Zeit, am rechten Ort, mängelfrei) zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen,
das Geld anzunehmen.
Der Käufer ist verpflichtet,
die Waren anzunehemen,
den vereinbarten Preis zu bezahlen.
Welche Störungen bei der Erfüllung von Kaufverträgen werden unterschieden?
Werden die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag von den Vertragspartnern nicht oder nicht vollständig erfüllt, kommt es zu Kaufvertragsstörungen (Erfüllungsstörungen). Man unterscheidet:
mangelhafte Lieferung,
Lieferungsverzug,
Annahmeverzug,
Zahlungsverzug.
Was versteht man unter einem Angebot?
Mit dem Angebot (Antrag) richtet sich der Anbieter an eine bestimmte Person und erklärt, unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, Waren zu liefern oder eine Leistung zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot gebunden.
Angebote können erfolgen: schriftlich, mündlich, telefonisch, telegraphisch und über Teletex; eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es nicht.
Wann erlischt die Bindung an ein Angebot?
Die Bindung an ein Angebot entfällt bei
rechtzeitigem Widerruf (spätestens mit Eintreffen des Angebots beim Kunden),
abgeänderter Bestellung (Abweichung vom Angebot),
zu später Bestellung.
Die abgeänderte Bestellung und die zu späte Bestellung stellen neue Anträge dar, die der Verkäufer annehmen kann oder nicht.
Was sind Freizeichnungsklauseln?
Die Bindung an das Angebot wird aufgehoben oder eingeschränkt durch Freizeichnungsklauseln, wie
unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend;
Lieferung vorbehalten;
Preis vorbehalten, Preis freibleibend;
solange der Vorrat reicht.
Wann muß die Annahme erfolgen?
Damit ein gültiger Vertrag zustande kommt, muß die Annahme des voran-gegangenen Antrag erfolgen:
unter Anwesenden (auch beim Telefongespräch und beim Fernschreiben) sofort,
unter Abwesenden, bis unter normalen Umständen (übliche Bearbeitungszeit und Beförderungsdauer) Antwort erteilt sein kann.
Bestellungen aufgrund von Anpreisungen sind Anträge, die für das Zustandekommen eines Kaufvertrags noch angenommen werden müssen.
Beschreiben Sie die Anfrage!
Durch die Anfrage erkundigt sich der Kunde, zu welchen Preisen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ein Lieferant Waren liefert. Die Anfrage ist formfrei und rechtlich unverbindlich.
Welche Bedeutung hat eine Bestellung?
Durch die Bestellung erklärt der Käufer, daß er von einem Lieferer eine bestimmte Ware zu den angegebenen Bedingungen kaufen will. Die Bestellung ist demnach die unveränderte Annahme eines Angebotes und bewirkt das Zustandekommen eines Kaufvertrages (ohne vorangegangenes Angebot ist die Bestellung ein Antrag).
Die Bestellung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden (sie kann z. B. schriftlich, telefonisch oder telegraphisch erfolgen), sollte aber zur Vermeidung von Irrtümern schriftlich erfolgen.
Die Bestellung ist rechtlich bindend, und die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf.
Wann erfolgt eine Auftragsbestätigung?
Für die Auftragsbestätigung (Bestellungsannahme, Annahme des Antrages) gilt.
Sie muß erfolgen bei:
abgeänderter Bestellung,
zu später Bestellung,
Bestellung ohne vorangegangenes Angebot,
freibleibendem Angebot.
Sie wird üblicherweise erteilt bei:
telefonischer Bestellung zur Vermeidung von Mißverständnissen,
erstmaliger Bestellung als Dank an den Kunden.
Welche Folgen hat die Zusendung unbestellter Waren?
Die Zusendung unbestellter Ware stellt ein Angebot (Antrag) dar. Wenn der Empfänger das Angebot annimmt (z. B. Zahlung des Kaufpreises, Ware wird in Gebrauch genommen), kommt der Kaufvertrag zustande.
Das Stillschweigen bei der Zusendung unbestellter Ware
ist eine Annahme eines Angebotes, wenn der Empfänger ein Kaufmann mit bereits bestehender Geschäftsverbindung ist (bei der Ablehnung des Angebotes besteht die Verpflichtung, unverzüglich abzulehnen, die Ware aufzubewahren und zurückzusenden);
ist eine Ablehnung des Angebots, wenn der Empfänger ein Kaufmann ohne bestehende Geschäftsverbindung oder ein Privatmann ist; der Empfänger muß die Ware aufbewahren, aber nicht zurücksenden oder bezahlen.
(Die Zusendung unbestellter Ware an einen Privatmann stellt ein Verstoß gegen das UWG dar.)
Inhalt des Kaufvertrags
Welchen Inhalt hat das Angebot?
Das Angebot enthält üblicherweise Angaben über
Art, Güte und Beschaffenheit der Ware;
Preis und Menge der Ware;
Verpackungsart und Verpackungskosten;
Lieferungsbedingungen (Beförderungskosten);
Lieferzeit (ist der Liefertermin vertraglich nicht vereinbart, ist die Lieferung sofort fällig);
Zahlungsbedingungen;
Erfüllungsort.
Welche Regeln gibt es für Art, Güte und Beschaffenheit von Waren?
Die Art der Ware wird durch die genaue Bezeichnung der Ware festgelegt.
Die Güte und Beschaffenheit einer Ware werden z. B. festgelegt durch
Güteklassen (z. B. Handelsklassen, Standards),
Waren- und Gütezeichen,
Muster, Proben, Abbildungen
Fehlt eine besondere Vereinbarung, so ist mittlere Art und Güte zu liefern.
Welche Regelungen bestehen für die Verpackungskosten?
Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Versandverpackung zu tragen, denn der Preis bezieht sich auf das Rein- oder Nettogewicht.
Es kann aber vertraglich vereinbart werden:
Verpackung frei bzw. Verpackung unberechnet;
Verpackung leihweise;
brutto für netto, d. h. die Verpackung wird wie Ware berechnet.
Welche Regelungen gibt es für die Beförderungskosten?
Nach dem Grundsatz “Warenschulden sind Holschulden” muß der Käufer die Transportkosten (Fracht, Verladekosten, Rollgeld, Transportversicherungen) übernehmen, wenn er die Ware nicht selbst beim Lieferer abholt.
Für die Berechnung der Transportkosten wird normalerweise das Bruttogewicht der Sendung zugrunde gelegt. Durch Vertrag können folgende Lieferbedingungen vereinbart werden:
ab Werk (ab Lager, ab Fabrik), d. h. der Käufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der Beförderung;
unfrei (ab hier, ab Bahnhof, ab Bahnhof hier), d. h. der Verkäufer trägt die Versandkosten bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosten trägt der Käufer (gesetzliche Regelung);
frei Waggon (Schiff), d. h. der Verkäufer übernimmt das Rollgeld und die Verladekosten, und die restlichen Beförderungskosten trägt der Käufer;
frachtfrei (frei dort, frei Bahnhof, frei Bahnhof dort), d. h., der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof;
frei Haus (frei Keller, frei Lager), d. h., der Verkäufer übernimmt alle Beförderungskosten.
Die Lieferbedingungen regeln nur die Übernahme der Transportkosten; auf den Erfüllungsort und damit auf den Gefahrenübergang haben sie keinen Einfluß.
Unterscheiden Sie Fracht und Rollgeld!
Fracht ist das für die gewerbliche Beförderung von Gütern zu entrichtende Entgelt
(z. B. Beförderung mit der Bahn, LKW).
Unter Rollgeld (Hausfracht) versteht man die Beförderungskosten vom Lieferer bis zum Versandbahnhof sowie die Beförderungskosten vom Bestimmungsbahnhof bis zum Käufer.
Unterscheiden Sie Frachtbasis und Frachtparität!
Die Frachtbasis ist ein vertraglich festgelegter Ort, ab dem der Käufer die Frachtkosten für eine Ware übernehmen muß. In der Bundesrepublik sind für bestimmte Massengüter einheitliche Frachtbasen festgelegt, z. B. Essen für die Lieferung von Kohle. Für die Berechnung ist es ohne Bedeutung, von welchen Ort aus die Ware tatsächlich angeliefert wird
Die Frachtparität ist ein vertraglich festgelegter Ort, bis zu dem der Verkäufer die Frachtkosten übernehmen muß. Wird die Ware an einen anderen Ort geliefert, muß der Verkäufer die Frachtkosten höchstens für die Entfernungskilometer von seinem Geschäftssitz bis zur vereinbarten Frachtparität tragen.
Welche Zahlungsbedingungen unterscheidet man?
Nach dem Grundsatz “Geldschulden” sind “Schickschulden” muß der Käufer die Kosten und das Risiko der Zahlung tragen; wenn nichts vereinbart wurde, ist die Zahlung mit der Lieferung der Ware fällig.
Es können folgende Zahlungsbedingungen wereinbart werden:
Vorauszahlung (zum Schutz vor zahlungsschwachen und unsicheren Kunden),
Anzahlung (zur Finanzierung größerer Aufträge),
Zahlung Zug um Zug (sofort, netto Kasse=gesetzl. Regelung),
Zahlung nach Lieferung (Kunde erhält Zahlungsziel, verzichtet dadurch u. U. auf Skonto),
Ratenzahlung,
Zahlung mit Wertstellung (Zahlungsziel wird fest vereinbart durch den vermerk “Valuta ...”).
Was ist der Erfüllungsort?
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat (der Lieferer schuldet die Ware, der Käuferdasd Geld).
Man unterscheidet den
gesetzlichen Erfüllungsort: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt der Wohnsitz (Geschäftssitz) des Schuldners als Erfüllungsort (d. h., es gibt zwei Erfüllungsorte, für die Ware = Firmensitz des Lieferers; für die Bezahlung = Firmensitz des Käufers);
vertraglicher Erfüllungsort: Der Ort wird durch Vereinbarung festgelegt (z. B. “Erfüllungsort für beide Teile ist München”).
Welche Bedeutung hat der Erfüllungsort?
Der Erfüllungsoer hat folgende Bedeutung:
Am Erfüllungsort geht die Gefahr (Haftung für die Ware) vom Verkäufer an den Käufer über, auch bei zufälliger Beschädigung, Verschlechterung oder Vernichtung der Ware (der Gefahenübergang erfolgt z. B. beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer);
der Erfüllungsort bestimmt bei Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer den Gerichtsstand; nach der gesetzklichen Regelung wird der Gerichtsstand durch den Wohnsitz des Schuldners bestimmt (allgemeiner Gerichtsstand), davon abweichend können Vollkaufleute vertraglich einen besonderen Gerichtsstand vereinbaren;
der Erfüllungsort bestimmt, wer die Kosten der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu tragen hat (sofern nichts anderes vereinbart ist).
Eigentumsvorbehalt
Erkären Sie den Eigentumsvorbehalt?
Eigentumsvorbehalt liegt vor, wenn sich der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Sache bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehält (einfacher Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt muß ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden.
Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt, hat der Verkäufer folgende Rechte:
Rücktritt von Kaufvertrag und Zurücknahme der Ware;
Aussonderungsrecht beim Konkurs des Käufers;
Drittwiderspruchsklage bei Pfändung, die ware muß herausgegeben werden.
Der Käufer ist zunächst nur Besitzer und wird erst mit Zahlung des Kaufpreises (bzw. der letzten Rate beim Abzahlungsgeschäft) Eigentümer der gekauften Sache.
Wann erlischt der Eigentumsvorbehalt?
Der Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn die gekaufte Sache
an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft wird (der Dritte weiß nicht, daß der Verkäufer der Eigentümer war);
zu einer neuen Sache verarbeitet wird;
mit einem Grundstück so verbunden wird, daß sie einen wesentlichen Bestandteil des Grundstückes bildet;
verbraucht oder vernichtet wird.
Unterscheiden Sie verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt?
Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt
werden die Forderungen, die bei einem Weiterverkauf entstehen, an den (ursprünglichen) Verkäufer abgetreten;
wird der Verkäufer anteilsmäßiger Eigentümer, wenn die verkauft Sache weiterverarbeitet wurde.
Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer das Eigentum an allen von Ihm an denselben Käufer gelieferten Sachen vor.
Kaufvertragsstörungen
Welche Arten der Mängel unterscheidet man?
Man unterscheidet folgende Mängel:
Mängel in der Güte, z....
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