Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Vermieter künftig dazu verpflichtet den wahren Verbrauch bei der Heizkostenabrechnung als Basis zu nutzen. Der Vermieter darf somit seine Heizkostenpauschale, die er dem Energieversorger als Vorauszahlung leistet nicht einfach auf die Mieter umlegen. Die pauschale Abrechnung würde laut dem Gerichtsurteil die Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht einhalten.
Eine Berechnung auf Grundlage von Vorauszahlungen könnte den Richtern zufolge zu Ungerechtigkeiten führen, weil da nämlich nicht der tatsächliche Verbrauch sondern der vom letzten Jahr entscheidend sei. Das positive Urteil stärkt die Rechte der Mieter, da sie nun einen Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung haben.
Der Vermieter muss dem Deutschen Mieterbund zufolge die Kosten abrechnen, welche im Zuge der Abrechnungsperiode in Wirklichkeit entstanden sind. Die Kosten für Wasser und der Abwasserentsorgung dürfen weiterhin auf Basis von Vorauszahlungen berechnet werden. Bundesweit sind Millionen Mieter von dem erfreulichen Urteil betroffen und dürften künftig bei den Heizkosten entlastet werden.