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Thema:

werkstudent

(229x gelesen)

Seiten: 1

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Beitrag von bwl-termi...

02.09.2010 13:59:02

bwl-termi...

bwl-terminator hat kein Profilbild...

Themenstarter
bwl-terminator hat das Thema eröffnet...

hi leute,
ich hätte eine frage:
wie ich bereits im internet erfahren habe darf man bis ca. 8000 EUR jährlich als Student verdienen, ohne dass man dafür Steuern etc. zahlen muss.

Es gibt aber noch einen Pauschalbetrag in Höhe von 920 EUR. Gilt er für uns Studenten auch? das heißt eigentlich, dass ich über die 8920 Grenze nicht hinausdarf oder?

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Beitrag von bwl-termi...

02.09.2010 14:03:15

bwl-termi...

bwl-terminator hat kein Profilbild...

Themenstarter
bwl-terminator hat das Thema eröffnet...

920 =werbungskosten sind gemeint

ich will kindergeld nicht verlieren :8

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Beitrag von ZeusTheCr...

02.09.2010 15:04:39

ZeusTheCr...

Profilbild von ZeusTheCreator ...

Nein, nicht ganz.

Du hast einen Grenzbetrag von 7680 Euro PLUS einen Freibetrag von 920 Euro (die auf jeden Fall angerechnet werden können). Macht zusammen 8600 Euro. Hinzu können noch weitere Werbungskosten angerechnet werden, so z. B. für Fahrten zum Arbeitsplatz, Familienheimfahrten, Telefon anteilig, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien.

Du musst dich als Student bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 4 Wochen selbst versichern, also kannst du evtl. (je nach Typ) die Kosten (anteilig) von deinem Einkommen abziehen.

Anmerkung:
Ab einem Einkommen von 350 Euro kannst du dich nicht mehr über die Familienversicherung versichern lassen, sondern musst eine Studentenversicherung nehmen. Dazu gibt es auch Ausnahmen, siehe Minijob.

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