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Thema:

werkstudent und kindergeld

(659x gelesen)

Seiten: 1

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Beitrag von bwl-termi...

21.10.2011 21:31:20

bwl-termi...

bwl-terminator hat kein Profilbild...

Themenstarter
bwl-terminator hat das Thema eröffnet...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich wollte im nächsten Jahr arbeiten gehen und möchte nichts falsch machen. Daher frage ich lieber nach. Die Erklärungen im Internet zum Thema Kindergeld und studentische Vergütungen sind etwas kompliziert für mich dargestellt.

Ich würde gerne erfahren, wie viel ein Student verdienen darf (pro Jahr), ohne dass das Kindergeld für die Eltern entnommen wird und ohne, dass man eine Steuererklärung machen muss.

Im Internet lese ich von einer 8003 EUR Grenze. Aber ich verstehe das nicht so ganz. B Angenommen ein Student verdient monatlich 800 EUR BRUTTO (unter 20h pro Woche) Nach Abzügen für RV (9,95%) und der Krankenversicherung (Beitrag ca.70 EUR zahlt Student selbst), bleiben ihm 650 EUR Netto monatlich über. Steuer zahlt er nicht.

Gesamt pro Jahr Brutto= 9600 EUR > 8003 EUR Gesamt pro Jahr Netto (nach Abzug von RV und Krankenversicherung) = 7800 EUR < 8003 EUR

1.Hat der Student zu nun viel verdient? Ist der Brutto oder Netto Wert ausschlaggebend? 2.Wenn der Student Werbungskosten hätte,darf er diese absetzen für die Familienkasse? Gibts da einen Pauschalbetrag? 3. Gibts sonst Ratschläge ODER Tipps?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße Simon M.

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Beitrag von Kossseba

21.10.2011 23:01:22

Kossseba

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Beim Kindergeld gilt der Netto Betrag. Du kannst Werbungskosten absetzen. Bis zu einem gewissen Wert sind diese in dem 8003€ schon eingerechnet. Wie hoch kann ich dir grad leider nicht sagen.
Alles was darüber hinaus geht, kannst du erneut absetzen.
Bei mir sind allein schon 75€/Monat fürs Ticket.
Denk dran, dass du auch für mehr als 10h ausser Haus für die Arbeit was absetzen kannst, etc.
____________________________
Kossseba

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Beitrag von bwl-termi...

21.10.2011 23:21:55

bwl-termi...

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Themenstarter
bwl-terminator hat das Thema eröffnet...

hey danke für deine antwort

aber alles was absetzen usw. betrifft gehört doch in die kiste finanzamt/steuern oder nicht?

Was zum geier hat die familienkasse damit zutun? lol

ich hätte eigentlich jede menge werbungskosten ^alleine der weg zur arbeit beträgt bei mir 50km(zur uni auch)
naja und dann die aussagben für studenten...und was mit dem beruf zutun hat.

zahlst du steuern? oder nur rvbeitrag +kkasse?

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Beitrag von bwl-termi...

21.10.2011 23:25:23

bwl-termi...

bwl-terminator hat kein Profilbild...

Themenstarter
bwl-terminator hat das Thema eröffnet...



weitere frage:
angenommen student x verdient 10.000 EUR netto (liegt über 8000 und müsste kindergeld zurück zahlen).was ist wenn er 2500 EUR werbungskosten geltend machen kann? oder interessiert das die familienkasse nicht?

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Beitrag von bwl-termi...

21.10.2011 23:30:43

bwl-termi...

bwl-terminator hat kein Profilbild...

Themenstarter
bwl-terminator hat das Thema eröffnet...

das problem ist,ich will in den semesterferien in vollzeit arbeiten .aber wenn ich in vollzeit arbeite dann bin ich total über 8000 EUR

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Beitrag von Kossseba

22.10.2011 01:17:07

Kossseba

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Werbungskosten gibts auch bei der Familienkasse. Wenn du genug davon nachweisen kannst, kannste auch 50000 verdienen.
____________________________
Kossseba

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Beitrag von bwl-termi...

22.10.2011 10:23:47

bwl-termi...

bwl-terminator hat kein Profilbild...

Themenstarter
bwl-terminator hat das Thema eröffnet...

hey,danke für deine antwort.
angenommen die uni und der betrieb,indem ich als werkstudent arbeite befinden sich 50km vom wohnort entfernt.
ich verfüge über ein PKW und fahre 220 Tage im Jahr zur Uni/Betrieb
insgesamt würde das ca.3000 EUR an Werbungskosten machen.darf ich die dann ansetzen?

Wie muss man eigentlich vorgehen?Soll man der Familienkasse irgendwelche Unterlagen ausfüllen oder sowas??

Versicherungen z.b. für auto kann icha uch bei der Familienkasse geltend machen die ich selbst bezahle?

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Beitrag von Kossseba

22.10.2011 13:37:40

Kossseba

Profilbild von Kossseba ...

Wie das mit den kilometern und der versicherung aussieht weiss ich leider nicht. ich gebe nur sachen wie bücher, druckerpatronen, laptops, bildschirme, etc. an.
Bekommst normalerweise sobald du arbeitsmäßig gemeldet bist nen wisch von denen. Ansonsten einfach mal anrufen. Dann kannste ja auch noch wegen den km fragen.
____________________________
Kossseba

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Beitrag von bwl-termi...

23.10.2011 18:48:31

bwl-termi...

bwl-terminator hat kein Profilbild...

Themenstarter
bwl-terminator hat das Thema eröffnet...

hey,ich bins nochmal.
in meinem vertrag steht nix vom urlaub. man hat doch aber urlaub laut gesetz?
komisch oder???

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