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Thema:

Verjährung Missbrauch

(1618x gelesen)

Seiten: 1

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Beitrag von Lesimir

24.07.2012 14:13:49

Lesimir

Profilbild von Lesimir ...

Themenstarter
Lesimir hat das Thema eröffnet...

http://www.sueddeutsche.de/panorama/sexueller-missbrauch-hungerstreik-gegen-die-verjaehrung-1.1420374

Hallo!
in dem Artikel wird uA gesagt “Es gibt gute Gründe für die Verjährung“ - mir fallen keine ein. euch?

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Beitrag von r3d

24.07.2012 21:54:46

r3d

Profilbild von r3d ...

wahrscheinlich ist es schwer nach einer so langen Zeit noch rechtskräftige beweise zu finden. Daher würde viel Geld "verbrannt" werden ohne ein Ergebnis zu erzielen.

Lebenslange Freiheitsstrafen verjähren übrigens nicht.

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Beitrag von Lesimir

24.07.2012 23:13:49

Lesimir

Profilbild von Lesimir ...

Themenstarter
Lesimir hat das Thema eröffnet...

Wenn mein Fahrrad geklaut wird, dann ist die Chance, dass es wieder gefunden wird ~0.
Trotzdem kann ich eine Anzeige aufgeben und die Polizei muss artig schreiben, dass sie mal gesucht und gefragt hat.

Natürlich sollte/wird es nirgendwo einen Prozess geben, wenn vorher die Staatsanwaltschaft schon sagt "Tut mir Leid, es gibt einfach keinen einzigen Beweis dafür" - aber das bedeutet, dass das zumindest mal geprüft wird.
Und ich vermute ehrlich gesagt, dass die Beweislage in einem Missbrauchsfall nach 5 Jahren nicht viel besser ist, als nach 15.


Vergehen, die lebenslange Freiheitsstrafen bedeuten (mir fällt da an sich nur Mord ein?), verjähren nicht. Aber da möchte man ja bei Missbrauch explizit von absehen, damit sich ein Vergewaltiger nicht denkt "Naja, wenn ich jetzt eh lebenslang kriegen würde, beseitige ich meinen Hauptzeugen lieber direkt".
Im Strafmaß sehe ich also den Sinn der Abstufung (einmal "höchststrafe" bedeutet quasi Freikarte für alles andere. Wer wegen schwerer Körperverletzung angeklagt ist, wird kein großes Problem mehr mit schwarzfahren haben) - in der Verjährung eben nicht.

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Beitrag von r3d

25.07.2012 00:44:50

r3d

Profilbild von r3d ...

Joa das stimmt schon, die Polizei muss das natürlich zur Kenntnis nehmen und protokollieren, falls es doch wieder auftauchen sollte.
Jedoch werden die auch nicht wirklich danach suchen.

Naja das kommt drauf an,
musst ja auch die Seite der Angeklagten berücksichtigen.
Stell dir vor jemand verklagt dich (zu unrecht), dass du ihn vor 15 Jahren missbraucht hättest und hat mehrere Zeugen.
Dann wird es für dich schwer sein nen Alibi zu bekommen, weil du wahrscheinlich nicht mehr weißt wo du an dem entsprechenden Tag warst, oder es eben nicht mehr nachweisen kannst.

Natürlich is das meistens auch schon bei 5 Jahren der Fall, aber irgendwo muss es halt ne Grenze geben.

Es könnte auch sein, dass davon ausgegangen wird, dass wenn jemand sich in den letzten 15 Jahren nichts weiteres zu Schulden kommen lassen hat, er sich "geändert" hat.
Wobei ich das eher nicht glaube, da andere Vergehen die Verjährungsfristen ja nicht verlängern und Geldstrafen ebenso verjähren.

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Beitrag von Lesimir

25.07.2012 10:33:22

Lesimir

Profilbild von Lesimir ...

Themenstarter
Lesimir hat das Thema eröffnet...

Das mit dem Alibi macht Sinn, lässt sich aber auf alles anwenden. Insbesondere eben auch Mord - "Wo waren Sie denn genau am 1.9.1934?".
Ich hätte echte Schwierigkeiten eine GENAUE Beschreibung des gestrigen Tags abzugeben. Geschweigedenn vorgestern, das ist quasi...ich glaub ich war die ganze Zeit zu Hause. Vermutlich.
Und wenn derjenige, der dich anzeigt, Zeugen hat, dann "muss" man sich darauf wohl verlassen (natürlich nicht blind).

Das mit dem "wird sich geändert haben" ist, wie du selbst sagst, nicht ganz überzeugend.

Scheinen aber wohl wirklich die beiden offiziellen Begründungen zu sein.
Evtl. Nichtzielführender Aufwand, Rekonstruktionsschwierigkeiten und dass ein Sinn der Bestrafung Besserung des Täters ist.

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Beitrag von kleine_Vreni

01.08.2012 12:16:03

kleine_Vreni

Profilbild von kleine_Vreni ...

Ich finde das ausgesprochenen Unfug, da besonders langjährige Missbrauchsopfer (oft in Familien) sich häufig erst nach vielen Jahren trauen den Missbrauch anzuzeigen, oder sogar so lange brauchen, um ihn als solchen zu erkennen. Das sind Sachen, die in der Psyche nie verjähren... Bei einem Einzelfall macht das sicher Sinn, aber viel Missbrauch findet über Jahre statt, was dann nichts mehr mit der Suche nach einem Alibi zu tun hat...

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