Live-Ticker
 Community
menu Registrieren menu Mitglieder Login menu Chat menu Flirtsuche menu Forum menu Shop
 Schule & Uni
menu Referate
 Informationen
menu FAQs
 Statistik
Mitglieder369.498
Neue User0
Männer182.684
Frauen179.982
Online0
Referate12.458
SMS-User59.000
Forenbeiträge3.079.666
 Neue Mitglieder
  • Profilbild von Steasy

    Maennlich Steasy
    Alter: 28 Jahre
    Profil

  • Profilbild von schnupsel90

    Weiblich schnupsel90
    Alter: 22 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Hannina23

    Weiblich Hannina23
    Alter: 12 Jahre
    Profil

  • Profilbild von oliver-_-1996as

    Maennlich oliver-_-1996as
    Alter: 17 Jahre
    Profil

  • Profilbild von kimchi

    Weiblich kimchi
    Alter: 15 Jahre
    Profil

  • Profilbild von GENITA

    Weiblich GENITA
    Alter: 23 Jahre
    Profil

  • Profilbild von geto95

    Maennlich geto95
    Alter: 19 Jahre
    Profil

  • Profilbild von greta000007

    Weiblich greta000007
    Alter: 27 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Dylen

    Weiblich Dylen
    Alter: 27 Jahre
    Profil

  • Profilbild von Untergeher

    Maennlich Untergeher
    Alter: 27 Jahre
    Profil

     
Foren
Allgemeines
Forum durchsuchen:

 
Thema:

Kündigung Untermiete

(1295x gelesen)

Seiten: 1

Du mußt dich registrieren, bevor Du einen Beitrag bzw. eine Antwort erstellen kannst.

Beitrag von Kim_Possible

26.11.2010 08:43:16

Kim_Possible

Kim_Possible hat kein Profilbild...

Themenstarter
Kim_Possible hat das Thema eröffnet...

Hallöchen,

ich hab da mal ne Frage. Und zwar möchte ich zum 1.3. meine WG verlassen und muss nun also mein Zimmer kündigen. Ich stehe im Vertrag als Untermieterin einer meiner Mitbewohnerinnen (Sie ist Mieterin). Reicht es nun, wenn ich die Kündigung schreibe und ihr in die Hand drücke oder muss Sie die Kündigung auf dem Postweg erhalten?

Im Internet habe ich gelesen, dass die Kündigung nur wirksam ist, wenn beide Parteien unterschreiben.. was setzt man denn dafür für ein Schreiben auf? Reicht eine "normale" schriftliche Kündigung nicht aus?

Danke im Voraus, ich hab leider so garkeine Ahnung.
:/

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von Tinka87

26.11.2010 08:44:43

Tinka87

Profilbild von Tinka87 ...

es gibt dafür vordrucke im internet.
und sonst müsste es auch in deinem untermietvertrag drin stehen.

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von Kim_Possible

26.11.2010 08:47:51

Kim_Possible

Kim_Possible hat kein Profilbild...

Themenstarter
Kim_Possible hat das Thema eröffnet...

also im mietvertrag steht dazu nix. und im internet find ich halt nur die formulare für die eigentliche Kündigung. Aber wo soll da dann die Mieterin, quasi meine Vermieterin, unterschreiben?!

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von sunnymaus87

26.11.2010 09:32:51

sunnymaus87

Profilbild von sunnymaus87 ...

ob per post oder nicht ist denk ich egal. lass dir nur ne bestätigung geben, wann sie die kündigung erhalten hat.

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von Tinka87

26.11.2010 11:19:11

Tinka87

Profilbild von Tinka87 ...

ich denke, das mit der post ist halt auch so, weil nur die originalunterschrift zählt...und nicht per fax oder email. die kannst du halt auch geben, indem du ihr die kündigung perönlich gibst

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von Paddy666

27.11.2010 09:14:50

Paddy666

Profilbild von Paddy666 ...

setz die einfach wie nen brief auf. ihre adresse, deine adresse betreffszeile anrede und als text schreibst du einfach "hiermit kündige ich zum 1.3.11". dadrunter schreibste ganz normal deine unterschrift... das ganze in zweifacher ausführung. auf der einen ausführen ergänzt du das ganze aber noch mit "von der kündigung zum 1.3.11 habe ich kenntnis genommen und bin damit einverstanden. das schreibste irgendow rechts weiter unten unter deiner unterschrift. das lässt du dir von ihr dann mit datum unterschreiben und behälst diese ausführung, während du ihr die andere gibst. du kannst auch unter das feld wo sie unterschreiben soll auch noch ihren namen schreiben per pc, damit man auch sieht wer da unterschreibt. begründung ist nicht notwendig. wenn du freundlich bist sprichst du sie aber mal nen tag vorher drauf an und gibst ihr erst dann die kündigung. am besten sagste ihr auch deine gründe. ist einfach freundlicher als in ner wg einfach per post ohne vorwarnung ne kündigung zu schicken.

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von Paddy666

27.11.2010 09:21:29

Paddy666

Profilbild von Paddy666 ...

ach ja, bei dem text welchen du schreibst schreibste natürlich bei "hiermit kündige ich..." noch rein, dass du die untervermietung kündigst. wenn ihr nen vertrag habt kannste auch schreiben "hiermit kündige ich den untermietvertrag vom ... zum 28.2.2011..."

solche kündigungen sind formfrei, müssen nur den willen zur kündigung ausdrücken und in schriftform mit original unterschrift erfolgen. zur fristwahrung könnte man es auch faxen.

ihr glaubt nicht was wir bei der arbeit manchmal für wohnungskündigungen erhalten. teilweise nur auf nem papierfetzen in fast unleserlicher form in einem teils unverständlichem deutsch. wir haben auch schon kündigungen auf der rückseite eines kassenbons erhalten.

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von Kim_Possible

27.11.2010 14:25:30

Kim_Possible

Kim_Possible hat kein Profilbild...

Themenstarter
Kim_Possible hat das Thema eröffnet...

ah perfekt, so viel wollte ich zwar nicht wissen, aber meine fragen sind ja beantwortet danke.

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von Paddy666

27.11.2010 21:04:34

Paddy666

Profilbild von Paddy666 ...

lieber mal nen satz zuviel als einen zu wenig. sonst kommen ja dann doch nur wieder nachfragen

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von katherner

18.05.2011 10:09:37

katherner

katherner hat kein Profilbild...

Ich finde auch wichtig, dass du dir die Kündigung bestätigen lässt. Dann hast du was in der Hand. Ich muss aber sagen, dass ich mich leider auch nicht so mit den Mieter Rechten auskenne. Ich glaube es ist auch noch wichtig, dass du die Kündigung Fristgerecht machst. Ansonsten fällt mir jetzt nichts mehr ein was sonst noch wichtig ist.

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Beitrag von katherner

18.05.2011 10:12:32

katherner

katherner hat kein Profilbild...

Ah ja was mir bezüglich <a href="http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/index.jsp">Mieter Rechte</a> noch einfällt: Du solltest vielleicht auch klären ob du dein Zimmer noch ausmalen musst. Ich glaube da gab es in den letzten Jahren auch eine Änderung in den Mieter Rechten.

Profil | Livenachricht | SMS senden | Gästebuch | Nachricht | Bildergalerie


Seiten: 1

Du mußt dich registrieren, bevor Du einen Beitrag bzw. eine Antwort erstellen kannst.

Weitere interessante Beiträge aus dem Forum:
Kündigung 400 eur job?
kündigung internet
Kündigung Pauschalkraft
kündigung
Kündigung


Dein Live Messenger LiveMessenger

Diese Funktion ist nur für Mitglieder verfügbar.

Anmelden | Login

Keine neue Nachricht
Jetzt Gratis bei Pausenhof.de registrieren...

0 Mitglieder online