Kündigung Untermiete(1295x gelesen) | |
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Kim_Possible Themenstarter | Hallöchen, ich hab da mal ne Frage. Und zwar möchte ich zum 1.3. meine WG verlassen und muss nun also mein Zimmer kündigen. Ich stehe im Vertrag als Untermieterin einer meiner Mitbewohnerinnen (Sie ist Mieterin). Reicht es nun, wenn ich die Kündigung schreibe und ihr in die Hand drücke oder muss Sie die Kündigung auf dem Postweg erhalten? Im Internet habe ich gelesen, dass die Kündigung nur wirksam ist, wenn beide Parteien unterschreiben.. was setzt man denn dafür für ein Schreiben auf? Reicht eine "normale" schriftliche Kündigung nicht aus? Danke im Voraus, ich hab leider so garkeine Ahnung. :/ | ||
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Tinka87 | es gibt dafür vordrucke im internet. und sonst müsste es auch in deinem untermietvertrag drin stehen. | ||
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Kim_Possible Themenstarter | also im mietvertrag steht dazu nix. und im internet find ich halt nur die formulare für die eigentliche Kündigung. Aber wo soll da dann die Mieterin, quasi meine Vermieterin, unterschreiben?! | ||
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sunnymaus87 | ob per post oder nicht ist denk ich egal. lass dir nur ne bestätigung geben, wann sie die kündigung erhalten hat. | ||
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Tinka87 | ich denke, das mit der post ist halt auch so, weil nur die originalunterschrift zählt...und nicht per fax oder email. die kannst du halt auch geben, indem du ihr die kündigung perönlich gibst | ||
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Paddy666 | setz die einfach wie nen brief auf. ihre adresse, deine adresse betreffszeile anrede und als text schreibst du einfach "hiermit kündige ich zum 1.3.11". dadrunter schreibste ganz normal deine unterschrift... das ganze in zweifacher ausführung. auf der einen ausführen ergänzt du das ganze aber noch mit "von der kündigung zum 1.3.11 habe ich kenntnis genommen und bin damit einverstanden. das schreibste irgendow rechts weiter unten unter deiner unterschrift. das lässt du dir von ihr dann mit datum unterschreiben und behälst diese ausführung, während du ihr die andere gibst. du kannst auch unter das feld wo sie unterschreiben soll auch noch ihren namen schreiben per pc, damit man auch sieht wer da unterschreibt. begründung ist nicht notwendig. wenn du freundlich bist sprichst du sie aber mal nen tag vorher drauf an und gibst ihr erst dann die kündigung. am besten sagste ihr auch deine gründe. ist einfach freundlicher als in ner wg einfach per post ohne vorwarnung ne kündigung zu schicken. | ||
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Paddy666 | ach ja, bei dem text welchen du schreibst schreibste natürlich bei "hiermit kündige ich..." noch rein, dass du die untervermietung kündigst. wenn ihr nen vertrag habt kannste auch schreiben "hiermit kündige ich den untermietvertrag vom ... zum 28.2.2011..." solche kündigungen sind formfrei, müssen nur den willen zur kündigung ausdrücken und in schriftform mit original unterschrift erfolgen. zur fristwahrung könnte man es auch faxen. ihr glaubt nicht was wir bei der arbeit manchmal für wohnungskündigungen erhalten. teilweise nur auf nem papierfetzen in fast unleserlicher form in einem teils unverständlichem deutsch. wir haben auch schon kündigungen auf der rückseite eines kassenbons erhalten. ![]() | ||
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Kim_Possible Themenstarter | ah perfekt, so viel wollte ich zwar nicht wissen, aber meine fragen sind ja beantwortet danke. | ||
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Paddy666 | lieber mal nen satz zuviel als einen zu wenig. sonst kommen ja dann doch nur wieder nachfragen ![]() | ||
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katherner | Ich finde auch wichtig, dass du dir die Kündigung bestätigen lässt. Dann hast du was in der Hand. Ich muss aber sagen, dass ich mich leider auch nicht so mit den Mieter Rechten auskenne. Ich glaube es ist auch noch wichtig, dass du die Kündigung Fristgerecht machst. Ansonsten fällt mir jetzt nichts mehr ein was sonst noch wichtig ist. | ||
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katherner | Ah ja was mir bezüglich <a href="http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/index.jsp">Mieter Rechte</a> noch einfällt: Du solltest vielleicht auch klären ob du dein Zimmer noch ausmalen musst. Ich glaube da gab es in den letzten Jahren auch eine Änderung in den Mieter Rechten. | ||
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