Kindergeld 2012(3326x gelesen) | |
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bwl-termi... Themenstarter | Hallo liebe Schüler/Studenten ![]() ZUFÄLLIGERWEISE habe ich gestern mitbekommen, dass sich ab dem kommenden Jahr so einiges ändert hinsichtlich des Kindergeldes. man darf zwar einkommensUNABHÄNGIG verdienen aber arbeiten dürfen wir nur 20h pro Woche.... Ja toll und wie sieht die Regelung für die Semesterferien aus? auch 20h pro Woche? Da würde ich gerne meinem Arbeitgeber Einsatz zeigen und in Vollzeit arbeiten wollen. Ferner steht dort etwas von "erstausbildung" Ich befinde mich aktuell im Masterstudium (zählt das weiterhin als erstausbildung?) oder zählt bachelor bereits als erstausbildung? Viele Grüße | ||
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Agi246 | also ich hab mit bekommen das er mehr kindergeld zu bekommen gibt sry mehr kann ich net helfe :undicided: | ||
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bwl-termi... Themenstarter | ne im jahr 2013 gibts mehr kindergeld (die differenz ist aber eher ein bildungsgutschein) | ||
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poperzi | www.kindergeld-aktuell.de sagt: "Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld 2012 und Kinderfreibeträge 2012. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung 2012, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschränkungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag." Für mich bedeutet das "man darf studieren und arbeiten. Die 20-Stunden Regelung greift, wenn ich eine Ausbildung (oder Studium) abgeschlossen habe und eine weitere beginne." Soweit ich infortmiert bin zählt ein Masterstudium nicht als weitere Ausbildung oder ähnliches, da es ja die Weiterführung des begonnen Studiums ist und nicht etwas neues. Von daher dürftest du da vermutlich keine Probleme haben. Allerdings bin ich nicht unbedingt sicher was diese ganze Bürokratie und so angeht ![]() | ||
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bwl-termi... Themenstarter | Einschränkungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag. darf ich in den semesterferie 40h arbeiten oder nicht? | ||
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Lotti7 | Ich finde die neuen Regelungen ganz schön kompliziert. Es gibt schon einiges auf das man achten muss. Da wird es sicher wieder viele treffen, die dringend Geld benötigen, aber was soll man machen. Ich finde übrigens diese Seite sehr nützlich: Kindergeld 2012, da werden alle neuen Regeln und Richtlinien noch mal besprochen. Ich hoffe dass euch das auch weiter hilft. | ||
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Rockgirly15 | einfach isses, während dem studium 20h die woche, semesterferien, kannste machen wie de willst... selbst mitgemacht, alles top | ||
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pete97 | Hier auch noch mal ein link der vielleicht dem ein oder andern nützlich sein könnte: Merkblatt Kindergeld | ||
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